Beschreibung
Schweizerische Armee. (1937). Train- und Säumer-Reglement: Heft a: Vorschriften (Entwurf). Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale (EDMZ).
Schweizerische Armee. (1937). Train- und Säumer-Reglement: Heft b: Technische Anleitung. Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale (EDMZ).
Das Reglement (aufgeteilt in Heft a und b) ist ein historisches militärisches Ausbildungswerk. Es dokumentiert die logistische Versorgung mittels Saumtieren und bespannten Fuhrwerken im alpinen Gelände. Es zerfällt in:
Heft a:
I. Allgemeine soldatische Ausbildung
II. Die Faustfeuerwaffen
und stellt einen für die Traintruppe angepaßten Auszug aus bestehenden, für die ganze Armee gültigen, allgemeinen Vorschriften, insbesondere aus dem Ex. R. J. 1930 dar.
Heft b:
III. Die Packung des Mannes,
IV. Allgemeines über die Pflege der Pferde und Saumtiere
V. Die Ausrüstung der Dienstpferde,
VI. Das An- und Abschirren; das An- und Abbasten,
VII. Die Erstellung der Marschbereitschaft und das Einrücken,
VIII. Die Fahrausbildung,
IX. Die Ausbildung im Führen der Saumtiere
X. Marsch und Unterkunft, (angepaßter Auszug aus dem F. D.)
Heft b gilt als besondere Vorschrift für die Traintruppe und für die den Stäben und, Einheiten aller Truppengattungen zugeteilten Train- und Säumerkader und -Mannschaften.
Durch dieses Reglement wird das unter dem 17. Juni 1926 provisorisch genehmigte Train- und Säumerreglement in allen seinen Teilen aufgehoben.
→ Train- und Säumer-Reglement Heft a
→ Train- und Säumer-Reglement Heft b




