Beschreibung
Schweizerische Armee, 1926. Train- und Säumer-Reglement: Vom Eidg. Militärdepartement provisorisch genehmigt den 17. Juni 1926. Bern: Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale (EDMZ). 169 Seiten.
Das Train- und Säumer-Reglement der Schweizerischen Armee aus dem Jahr 1926 regelt die grundlegende Ausbildung, den Dienstbetrieb sowie die Pflege und Ausrüstung der Transporttiere zu Beginn der Zwischenkriegszeit. Es bildet das direkte Fundament für das spätere Reglement von 1937, ist jedoch noch als kompaktes Gesamtdokument und nicht in separaten Heften organisiert.
• Abschnitt I: Die Besorgung der Pferde, die Stallwache, das Füttern sowie der Unterhalt der Geschirre (p. 2).
• Abschnitt II & III: Die Ausrüstung der Dienstpferde (Zug-, Saum- und Reitpferde) samt genauer Definition aller Packungen für Mann und Tier
• Abschnitt IV, V & VI: Die Erstellung der Marschbereitschaft, die umfassende Fahrausbildung sowie die Ausbildung im Führen der Saumtierkolonnen



